Aktueller Stand

Im Rahmen dieser Planungsstufe wurden zunächst drei Varianten, die Hauptvarianten 1 und 2 sowie die Untervariante zur Hauptvariante 2 untersucht. Inhalte der Varianten sind die Einordnung der Straßenbahntrasse und der Straßenraumgestaltung im kompletten Berreich. Bei der Variantenbewertung wurde insbesondere die Belange der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Fußgänger- und Radverkehrs berücksichtigt, um eine gleiche Qualität für alle Verkehrsteilnehmer zu erzielen.
 
Die drei Varianten wurden in einer Bewertungsmatrix verglichen und bepunktet. Die dabei ermittelte Vorzugsvariante (Untervariante 1) der Verkehrsinfrastrukturanlagen des straßen- und schienengebundenen ÖPNV wurde durch den Stadtrat Chemnitz mit Beschluss B-225/2021 in der Sitzung am 24. November 2021 bestätigt. Sie wird in den weiteren Leistungsphasen durch das beauftragte Planungsbüro weiter detailliert untersucht und danach baulich umgesetzt. Aktuell befindet sich der Prozess zum Planfeststellungsabschnitt 1 in der Bearbeitung der Entwurfsplanung (Lph 3 nach HOAI). 
 
Vertreter des VMS, der Stadt Chemnitz, der CVAG und der City-Bahn Chemnitz haben in der Bürgerinformationsveranstaltung am 12. September 2022 im Carlowitz Congresscenter Chemnitz den interessierten Gästen erste Ergebnisse vorgestellt. Dabei konnten ebenso viele Fragen im persönlichen Gespräch beantwortet werden. Die Vorbereitungen für die Erstellung der Genehmigungsplanung (Lph 4 nach HOAI) des Planfestestellungsabschnittes 1 beginnen Anfang 2023. Die Unterlagen zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben sollen im Sommer 2023 bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden..
 

Die Arbeitsstände Entwurfsplanung dr Lagepläne für den Planfeststellungsabschnitt 1 stehen hier zum Download zur Verfügung:

Die ermittelte Vorzugsvariante der Verkehrsinfrastrukturanlagen des straßen- und schienengebundenen ÖPNV im Rahmen der Linienuntersuchung zwischen Bornaer Straße und der Einbindung in das Eisenbahngleis nach Limbach-Oberfrohna (Planfeststellungsabschnitte 3 und 4) wurde durch den Stadtrat der Stadt Chemnitz mit Beschluss B-154/2022 in der Sitzung vom 12. Oktober 2022 bestätigt. Detaillierte Informationen und der gesamte Bearbeitungsprozess sind hier dokumentiert: